Welche Förderung kann aus den Leonardo-Da-Vinci-Projektmitteln gewährt werden?
Projektteilnehmern erhalten einen Zuschuss, der für die Finanzierung folgender Kosten verwendet werden kann:
- Aufenthalts-, Versicherungs- und Reisekosten
Die Höhe des Förderzuschusses ist in Abhängigkeit der Aufenthaltsdauer und des Ziellandes unterschiedlich hoch.
Beispiel 1: 4-wöchiger Praktikumsaufenthalt in Österreich – 900,00 Euro
Beispiel 2: 9-wöchiger Praktikumsaufenthalt in Irland – 1.719,00 Euro
Beispiel 3: 15-wöchiger Praktikumsaufenthalt in Italien – 1.570,00 Euro
- Sprachkurs – maximaler Förderbetrag 150,00 Euro
- Kosten der interkulturellen Vorbereitung – maximaler Förderbetrag 150,00 Euro
Welche Auslandsaufenthaltsdauer kann aus den Leonardo-Da-Vinci-Projektmitteln gefördert werden?
Es können Auslandspraktika mit einer Dauer von 3 bis 26 Wochen gefördert werden.
Aus den uns zur Verfügung stehenden Projektmitteln werden bevorzugt Praktika mit folgender Dauer gefördert:
- 4 Wochen
- 9 Wochen
- 15 Wochen
Nach Rücksprache mit dem Projektträger können jedoch auch abweichende Aufenthaltsdauer gefördert werden.
Bewerber sollten aus diesem Grunde in ihrem Motivationsschreiben, die von ihnen bevorzugte Aufenthaltsdauer unbedingt angeben.
In welchem der EU – Ländern sollten Sie das Praktikum absolvieren um aus den Leonardo-Da-Vinci-Projektmitteln gefördert werden zu können?
Auslandspraktika in folgenden Ländern werden bevorzugt gefördert:
Österreich (AT) – Dänemark (DK) – Spanien (ES) – Frankreich (FR) - Ungarn (HU) – Irland (IE) – Italien (IT) – Luxemburg (LU) – Niederlande (NL) – Polen (PL) – Slowenien (SI) – Großbritannien (UK)
Nach Rücksprache mit dem Projektträger kann das Praktikum jedoch auch in einem anderen EU – Land absolviert werden.
Bewerber sollten aus diesem Grunde in ihrem Motivationsschreiben, die von ihnen bevorzugten Zielländer unbedingt angeben.
Wann und in welcher Form erhält der Projektteilnehmer die Förderzusage?
Die Förderzusage wird den Projektteilnehmern spätestens drei Wochen nach Abschluss der Auswahlrunde per E-Mail
mitgeteilt.
Mit dieser E-Mail erhalten die Teilnehmer gleichzeitig die Fördervereinbarung (Vertragsvordruck), die dazugehörige Infobroschüre und Informationen zur weiteren Vorgehensweise.