Bewerbung um die Förderung des Auslandsaufenthaltes
Wem steht die Bewerbung offen?
Die Bewerbung steht Arbeitnehmern, Selbstständigen, Arbeitssuchenden, Hochschulabsolventen oder Absolventen einer Berufs- oder Technikerschule aus dem ganzen Bundesgebiet offen.
Voraussetzung ist eine erste berufsqualifizierende Berufsausbildung (Ausbildung oder Studium) im Bereich Weinbau, Kellerwirtschaft, Gartenbau, Forst- und Waldwirtschaft.
Welche Bewerbungsunterlagen müssen Bewerber an den Projektträger weiterleiten?
Bewerber müssen sich mittels folgender Unterlagen bewerben:
- Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben muss folgende Punkte enthalten:
- die Begründung des Praktikumswunsches: fachliche und persönliche Gründe
- das Zielland
- die Praktikumsdauer sowie den gewünschten Praktikumszeitraum
- europass-Lebenslauf – siehe auch Menüpunkt Downloads Verlinkung mit dem Dokument europass_lebenslauf.doc
Die Verwendung des Vordrucks europass-Lebenslaufs ist Pflicht!Der Lebenslauf ist vollständig auszufüllen.
Löschungen oder Änderungen in dem Vordruck sind nicht erlaubt.
Hinweise zum Ausfüllen des europass-Lebenslauf sowie Vordrucke in den 27 amtlichen Sprachen der EU sind unter dem Link: http://europass.cedefop.europa.eu zu finden.
Bewerbung um die Vermittlung eines Praktikumbetriebes
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Teilnehmers sich einen Praktikumsplatz zu suchen und zu organisieren.
Für den Fall, dass der Bewerber auch Hilfestellung bei der Suche nach einem geeigneten Praktikumsbetrieb beantragt, sollte er die Hintergründe in dem Motivationsschreiben hierfür darlegen.
Unter bestimmten Voraussetzungen, die einerseits auf Seiten der vorhandenen Partnerbetriebe im Ausland, andererseits auf Seiten des Bewerbers liegen, kann u.U. auch ein Praktikumsplatz vermittelt werden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht dem verantwortlichen Projektkoordinator und Frau Schuster von der InfoAgentur Europa (siehe Kontaktadressen - Ansprechpartner - Projektkoordinatoren) per E-Mail zugesandt werden.
Bewerbungen die verspätet eingehen, können berücksichtigt werden, wenn ausreichende Projektmittel zur Verfügung stehen.
Es gelten folgende Bewerbungsfristen:
- spätestens zum 01.03.08 für Auslandspraktika, die nach dem 01.06.08 beginnen
- spätestens zum 01.06.08 für Auslandspraktika, die nach dem 01.09.08 beginnen
- spätestens zum 01.09.08 für Auslandspraktika, die nach dem 01.12.08 beginnen
- spätestens zum 01.12.08 für Auslandspraktika, die nach dem 01.03.09 beginnen
- spätestens zum 01.03.09 für Auslandspraktika, die nach dem 01.06.09 beginnen
Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist werden die Projektkoordinatoren anhand der vorliegenden Bewerbungsunterlagen und eines Gesprächs mit den Bewerbern eine Auswahl treffen.
Die entscheidenden Auswahlkriterien sind:
- fachliche und persönliche Eignung des Bewerbers
- Motivation des Bewerbers
- vorhandene Sprachkenntnisse des Bewerbers
Die Gesprächstermine werden mit den Teilnehmern individuell vereinbart.
Die Förderzusage oder –absage wird den Bewerbern spätestens drei Wochen nach Ablauf der aktuellen Bewerbungsfrist schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt.
Gleichzeitig mit der Förderzusage erhalten sie den Vertragsvordruck sowie die dazugehörige Infobroschüre.